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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Mobiliarvollstreckung § 808 ZPO

Frage 51 von 59

Nach er das Pfandsiegel von seinem Fernseher entfernt hat, veräußert A an den B, der richtigerweise davon ausgeht, er gehöre A. Er weiß jedoch nichts von der Pfändung. Hat B wirksam Eigentum erworben?

  • Nach Entfernen des Pfandsiegels reicht es nicht, dass der Erwerber sagt, er hätte ja nicht wissen können, dass dies vorher geschah.

  • Überweindung der fehlenden Verfügungsbefugnis nicht durch § 932 ff. BGB alleine.

    • guter Glaube an Eigentum reicht nicht
      • Arg.: guter Glaube an Verfügungsbefugnis nur in § 366 I HGB geschützt
  • sondern nur durch §§ 929 ff. BGB, 932 ff., § 135 II BGB
    • guter Glaube an Nichtbestehen von Verfügungsverboten

    • hier ausnahmsweise bei bewegl. Sachen auch der gute Glaube an Verfügungsbefugnis geschützt
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