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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 51 von 59
Nach er das Pfandsiegel von seinem Fernseher entfernt hat, veräußert A an den B, der richtigerweise davon ausgeht, er gehöre A. Er weiß jedoch nichts von der Pfändung. Hat B wirksam Eigentum erworben?
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Nach Entfernen des Pfandsiegels reicht es nicht, dass der Erwerber sagt, er hätte ja nicht wissen können, dass dies vorher geschah.
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Überweindung der fehlenden Verfügungsbefugnis nicht durch § 932 ff. BGB alleine.
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guter Glaube an Eigentum reicht nicht
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Arg.: guter Glaube an Verfügungsbefugnis nur in § 366 I HGB geschützt
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sondern nur durch §§ 929 ff. BGB, 932 ff., § 135 II BGB
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guter Glaube an Nichtbestehen von Verfügungsverboten
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hier ausnahmsweise bei bewegl. Sachen auch der gute Glaube an Verfügungsbefugnis geschützt
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sonst noch bei § 2211 II ZPO (guter Glaube nach Nichtbestehen der Verfügungsbeschr. durch Testamentsvollstreckung)
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§ 2113 III BGB (guter Glaube nach Nichtbestehen der Verfügungsbeschr. durch Nacherbe)
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