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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 29 von 59
Was spricht gegen die Möglichkeit des gutgl. Zweiterwerbs einer Anwartschaft an Sachen
- Anwartschaft existiert nicht
- h.M.: § 932 BGB analog (-)
- Arg.: nichtexistierende Rechte kann man nie gutgl. erwerben
- Arg.: Anwartschaft hängt v. Bedingung ab, diese ist aber als SchuldR nicht gutgl.fähig
- Arg. Vertrauen nach § 1006 BGB zerstört, indem V offenlegt
- Arg.: prakt. Bedürfnis nach Umlauffähigkeit (-), D kann sich erkundigen
- z.B.: schon voll abbezahlt


