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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 13 von 59
Boesglaeubigkeit iSd § 990 I 1 BGB
=Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht/ fahrlaessige Unkenntnis
-> Zurechnung von Boesglaeubigkeit der Hilfspersonen im Rahmen §§ 989, 990
M1 § 831 BGB analog Exculpationsmoeglichkeit
+ §§ 989, 990 enthalten Sonderregeln zum Deliktsrecht ->Rueckgriff liegt nahe
+ Vermeiden von Ungleichbehandlung besitzender & nicht besitzender Geschaeftsherren
M2: § 166 I BGBG
+§831 Anspruchsgrundlage keine Zurechnungsnorm , Verhalten der Gehilfen nicht subj Merkmale
+ Verwendungsansprueche kein Bezug zu Deliktsrecht unterschiedliche Zurechnung inkonsequent
+ § 932 auch Wissenszurechnung nach § 166


