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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 27 von 59

Uebereignung § 929 1 BGB

1. Bewegliche Sache

2. Uebergabe (Publizitaetsgrundsatz)

  • Besitzerwerb auf Erwerberseite (§ 854 ff BGB)
  • Vollstaendiger Besitzverlust auf Veraeussererseite
  • Veranlassung oder Duldung durch Veraeusserer

3. wirksame Einigung (bei Uebergabe)

kann bedingt § 158 BGB oder befristet § 163 BGB sein-> § 449 I Vorbehalt des E bis Bedingungseintritt

dinglicher Vertrag aus zwei uebereinstimmenden Willenserklaerungen, die auf die Uebertragung des Eigentums von Veraeussserer auf Erwerber gerichtet ist.

4. Berechtigung des Veraeusserers

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