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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Gutgläubiger Erwerb, § 932 ff.

Frage 52 von 59

Welche 3 Konstruktionen sind bei vorübergehenden Zwischenverfügungen beim zunächst erfolglosen Gutglaubenserwerb zu diskutieren?

  • (P) Rückerwerb des Nichtberechtigten

    • Weiterveräußerung des gutl. Erwerbers an Dritte geht immer

    • Wertungsprobleme entstehen nur beim Rückerwerb (selbes RechtsVH)

    • 3 Fallgruppen

      • Hin- und Herübereignung

      • § 323 BGB oder §§ 119, 142 BGB

        • Arg.: ist nur vorläufiger Natur

    • e.A.: Rückfall an urspr. Eigenümer

      • Arg.: Wertungsaspekte

      • 1) Knüpfung des Eigentumserwerbs an schuldR Wirksamkeit (§ 139 BGB )

      • 2) Geschäft für den, den es angeht

        • entgegenstehender Wille wird fingiert (§ 242 BGB )

      • 3) analoge Anwendung des § 158 II BGB 2.Hs

        • Zwischenübereignung ist zwar keine Bedingung

        • aber Arg.: bringt Gedanken zum Ausdr., dass Ausgangszust. eintritt, wenn vorüberg. Zust. aufgeh.

    • a.A.: Rückerwerb komplett wirksam

      • Arg.: Rechtserwerb des gutgl. Erwerbers ist vollständig

      • Arg.: dogmatisch ist Rückfall nicht konstruierbar

      • Arg.: der urspr. E hat ausreichenden schuldR Anspruch aus SA

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