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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 20 von 59

Sperrwirkung des § 993 I HS 2 BGB

Kein Schadensersatz etc

Greift auch bei boesglaeubigem Besitzer ?

  • - EBV privilegiert nur den gutglaeubigen, nicht beklagten, entgeltlichen Herausgabeschuldner
  • + Regelung des deliktischen Besitzers § 992 BGB
  • + Wortlaut § 993 I Hs 2 BGB
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