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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 20 von 59
Sperrwirkung des § 993 I HS 2 BGB
Kein Schadensersatz etc
Greift auch bei boesglaeubigem Besitzer ?
- - EBV privilegiert nur den gutglaeubigen, nicht beklagten, entgeltlichen Herausgabeschuldner
- + Regelung des deliktischen Besitzers § 992 BGB
- + Wortlaut § 993 I Hs 2 BGB


