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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Grundbuchberichtigung

Frage 31 von 59

Was ist der praktische Sinn der § 899 BGB?

  • Grundlagen

    • Hilfsanspruch zur Vormerkung

    • Sinn: solange der Dritte im GB eingetragen ist, können weder K noch V Umschreibung veranlassen, § 19, 39 GBO

    • Anspruch auf Bewilligung des Eingetragenen (§ 19 GBO)

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