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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 58 von 59
Was sind die 3 Voraussetzungen für mittelbaren Besitz § 868?
- mittelbarer Besitz, § 868 BGB
konkretes Rechtsverhältnis iSd. § 868 BGB
Miete, Leasing, Pacht, Verwahrung
- Definitionähnliche Verhältnisse sind konkrete vertragliche Absprachen auf Zeit
- GOA = Besitzmittlungsverhältnis
- h.M.: ja
- Arg.: Vertragsähnlichkeit
- Arg.: Eltern / Kind auch kein Vertrag und § 868 BGB (+)
- a.A.: nein
- Arg.: § 930 BGB spricht von 'vereinbart'
- Arg.: übrige Beispiele sind alle Verträge
- Arg.: Hintermann weiß nicht bescheid (kein Fremdbesitzerwillen)
- Arg.: gerade der Auftrag, dem GOA ähnlich ist, ist nicht erwähnt
- (P) antizipiertes BMV
- Sicherungsvertrag § 311 BGB bei SiÜ
- meist im Sachverhalt nur zwischen den Zeilen
- unter ähnliches VH subsummieren!
Fremdbesitzerwillen des BMittlers
wird vermutet
potentieller Herausgabeanspruch


