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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Abhandenkommen, § 935 BGB

Frage 41 von 59

Kommt es bzgl. verb. Eigenmacht (§ 858) bzw. Abhandenkommen (§ 935) auf Mittler oder mittelb. Besitzer an? 2 Arg dafür?

beim mittelb. Besitz kommt es auf den Besitzmittler an

  • denn nur er hat unmittelbar Besitz
  • Eigentümer nicht schutzwürdig, hat Risiko selber gesetzt
  • vgl. Gewaltrecht § 859 I BGB - es kommt auf Wille des unm. Besitzers an
  • Verkauft der Besitzmittler willentlich, dann Abhandenkommen (-)
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