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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 41 von 59
Kommt es bzgl. verb. Eigenmacht (§ 858) bzw. Abhandenkommen (§ 935) auf Mittler oder mittelb. Besitzer an? 2 Arg dafür?
beim mittelb. Besitz kommt es auf den Besitzmittler an
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denn nur er hat unmittelbar Besitz
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Eigentümer nicht schutzwürdig, hat Risiko selber gesetzt
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vgl. Gewaltrecht § 859 I BGB - es kommt auf Wille des unm. Besitzers an
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Verkauft der Besitzmittler willentlich, dann Abhandenkommen (-)


