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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: Gattungsschuld, Konkretisierung, § 243 II

Frage 6 von 84

Ist die Auswahl (z.B.: Aussondern und Bereitsstellen) einer Sache bei einer Gattungsschuld für den Schuldner bindend?

  • Bindung des S an Konkretisierung
    • h.M.: Konkretisierung ist grds. bindend 'einmal konkretisiert immer konkretisiert'
      • Gl soll schon vor Erfüllung über die Ware disponieren können
      • Schuldner soll nicht auf Kosten des Gl spekulieren können
      • Einschränkung nach § 242 BGB , wenn Gl. durch Auswechslung nicht den geringsten Nachteil erleidet
    • a.A.: nur vorläufige Bindung
      • § 243 II BGB dient nur dem Schutz des Schuldners, er kann folglich auch auf ihn verzichten; Schuldnerschutz
      • Ausnahmefall der h.M. stellt den Regelfall dar
      • Gläubiger hat regelmäßig kein Interesse an dem konkretem Gegenstand
      • Interesse des Gl. an rechtzeitiger Lieferung wird hinreichend über Verzugsvorschriften geschützt
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