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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 6 von 84
Ist die Auswahl (z.B.: Aussondern und Bereitsstellen) einer Sache bei einer Gattungsschuld für den Schuldner bindend?
- Bindung des S an Konkretisierung
- h.M.: Konkretisierung ist grds. bindend 'einmal konkretisiert immer konkretisiert'
- Gl soll schon vor Erfüllung über die Ware disponieren können
- Schuldner soll nicht auf Kosten des Gl spekulieren können
- Einschränkung nach § 242 BGB , wenn Gl. durch Auswechslung nicht den geringsten Nachteil erleidet
- a.A.: nur vorläufige Bindung
- § 243 II BGB dient nur dem Schutz des Schuldners, er kann folglich auch auf ihn verzichten; Schuldnerschutz
- Ausnahmefall der h.M. stellt den Regelfall dar
- Gläubiger hat regelmäßig kein Interesse an dem konkretem Gegenstand
- Interesse des Gl. an rechtzeitiger Lieferung wird hinreichend über Verzugsvorschriften geschützt


