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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 24 von 84
Wie werden Reserveursachen im Schadensrecht behandelt?
- Reserveursachen
- für Objektschäden unbeachlich
- BeispielFensterscheibe wäre nach Fußball auch durch Erdbeben zerstört worden
- voller Schaden tritt sofort ein
- Arg.: einmal entstandene Schadensposition können nicht wieder entfallen
- für Vermögensfolgeschäden beachtlich
- Beispieldurch Unfall kann Handelsvertreter Auto nicht nutzen, später gibt es dann kein Benzin mehr im Land
- Schaden tritt erst sukzessive ein


