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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: Abtretung § 398

Frage 72 von 84

Wem stehen die Gestaltungsrechte des Gläubigers nach einer Zession zu?

  • (P) Gestaltungsrechte

    • ZS kann Mahnen, Nachbesserung verlangen- solche Rechte die sich gerade auf die abgetretene Leistung beziehen

    • Rücktritt ist dem ZD vorbehalten, er kann ihn jedoch nur mit Zustimmung des Zessionars ausüben

    • Grundsätze gelten auch beim echten Vertrag zugunsten Dritter

      • Gestaltungsrechte stehen nur dem Zuwendenden zu da dieser Vertragspartner bleibt

      • Minderung

        • Zuwendende

          • 'statt zurückzutreten'
        • Empfänger

          • Vertrag bleibt bestehen
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