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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: AGB

Frage 15 von 84

Wann liegen AGB vor (4 Prüfungspunkte)?

  • Vorliegen § 305 I S. 1 BGB
    1. vorformuliert
      • Anscheinsbeweis, falls Klauseln nicht auf bestimmte Situation bezogen
      • auch "vorformulieren" im Kopf genügt
    2. Vielzahl von Verträgen
      • gegenüber Verbrauchern auch bei einmaliger Verwendung, § 310 III BGB Nr. 2
    3. einseitig gestellt
      • gegenüber Verbrauchern gelten AGB als vom Unternehmer gestellt, § 310 III BGB Nr. 1
      • Aushandeln: ernsthaft zur Disposiion stellen
    4. auch wenn begrifflich keine AGB vorliegen, sind die §§ 305 ff. BGB gem. § 306a BGB bei Umgehung anwendbar
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