Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: Verjährung und Hemmung

Frage 18 von 84

Wann tritt (abgesehen von Höchstfristen) die regelmäßige Verjährung von Ansprüchen ein?

    1. Anspruchsentstehung
      • IdR mit Fälligkeit iSd. § 200 BGB
      • SE-Ansprüche mit Schadenseintritt
    2. Kenntnis / grob fahrl. Unkenntnis des Gl von anspruchsbegründenden TatsachenundPerson des S
      • es reicht grds. Kenntnis der Tatsachen, nicht erforderlich ist, dass Gl. die rechtl. Schlüsse zieht
        • ausnahmsw. kann aber die Rechtsunkenntnis des Gl. den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine (sehr) unsichere Rechtslage vorliegt
      • Zurechnung des Wissens von Hilfspersonen (analog) § 166 BGB
      • Grob fahrlässig = Nichtnutzung naheliegender Informationsquellen/ Nichtnachforschung bei aufdrängendem Verdacht
      • #
Reihenfolge speichern