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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: Unmöglichkeit, § 275, § 311a

Frage 79 von 84

Warum ist § 326 V nötig, wenn bei Unmöglichkeit der Rückzahlungsanspruch ipso iure entsteht?

warum § 326 V BGB nötig, wenn bei Unmöglichkeit der Rückzahlungsanspruch ipso iure entsteht?
 
  • Bei Teilunmöglichkeit muss der Gl- die Möglichkeit haben, insgesamt unter den besonderen Vrss. des § 323 V BGB zurücktreten zu können

  • iRd der MängelR. ordnet § 326 I S.2 BGB an, dass die Gegenl.pflicht bei Unm. gerade nicht erlischt, um dem Gl sein Wahlrecht zw. Minderung und Rücktritt zu erhalten

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