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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 18 von 22
A wurde von B bevollmächtigt Versicherungen zu kündigen. Sie unterschreibt aber nicht mit Ihrem eigenen Namen, sondern mit B... . Sind die Schriftstücke dadurch unecht hergestellt worden?
- Unecht ist die Urkunde nur, wenn scheinbarer und wirklicher Aussteller auseinander fallen. Eventuell ist A"s Erklärung aber den B zuzurechnen, obwohl § 164 BGB (-) ist.
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Zurechnung bei verdeckter Stellvertretung
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Aussteller ist auch, wer sich wirksam vertreten lässt
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z.B. (-), wenn Schlepper Klausur schreibt
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Geistigkeitstheorie
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derjenige, der sich die Erklärung im Rechtsverkehr zurechnen lassen (1) will und (2) kann
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(+), wenn nur Offenkundigkeit (-) und nicht höchstpersönlich
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