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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 4 von 22
Kann der Einsatz von Gegenblitzanlagen / Reflektoren zur Abwehr von Blitzern eine Straftat nach § 268 darstellen? Was ist mit § 303?
- Gegenblitzanlage oder Reflektoren § 268 III StGB
- h.M.: § 268 StGB (-)
- technische Aufzeichnung idR schon (-) 1. solche die selbsttätig vom Gerät perpetuiert werden (+) 2. Im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet und bestimmt sind hier: (-) Das Beweisfoto zeigt nur einen weißen Fleck, damit kann nichts bewiesen werden
- selbst falls technische Aufzeichnung (+) so wurde im Sinne des III nicht das Ergebnis sondern bereits die Entstehung einer technischen Aufzeichnung verhindert
- (str) § 303 StGB (+) Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit
- con.: auf die Anlage selbst wird überhaupt nicht schädigend eingewirkt, verbotene Analogie Gesetzgeber müsse eine Regelung schaffen


