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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 8 von 22
Prüfungsschema obj TB des § 271 StGB
- Schema: TB
öffentliche Urkunde
erhöhte Beweiskraft
Aussteller will garantieren
- bei Klausuren: Scheinaussteller ist idR nicht Korrektor → kann nicht garantieren
inhaltliche Unrichtigkeit
- nur hier und bei § 273 StGB relevant!
erhöhte Beweiskraft bezieht sich auf inhaltliche Unrichtigkeit


