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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte

Themengebiet: Urkundenfälschung II, §§ 271, 274, 348

Frage 8 von 22

Prüfungsschema obj TB des § 271 StGB

  • Schema: TB

    1. öffentliche Urkunde

      • erhöhte Beweiskraft

        • Aussteller will garantieren

          • bei Klausuren: Scheinaussteller ist idR nicht Korrektor → kann nicht garantieren

      • inhaltliche Unrichtigkeit

        • nur hier und bei § 273 StGB relevant!

      • erhöhte Beweiskraft bezieht sich auf inhaltliche Unrichtigkeit

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