Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte

Themengebiet: Urkundenfälschung, § 267

Frage 22 von 22

Definition "Handeln zur Täuschung im Rechtsverkehr"?

  • zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer mittels der (Daten)Urkunde im Rechtsverkehr einen Irrtum erregen und dadurch ein rechtlich erhebliches Verhalten erreichen will (DD2)
Reihenfolge speichern