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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte

Themengebiet: Urkundenfälschung, § 267

Frage 20 von 22

Definition Beweiseignung?

  • Definition
    beweisgeeignet ist eine Gedankenerklärung, wenn sie für sich allein oder in Verbindung mit anderen Umständen bei der Überzeugungsbildung ins Gewicht fallen kann

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