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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 11 von 22
Wie ist Beschädigen iSd § 274 StGB definiert und was bedeutet das für das Verhältnis zu § 267 StGB?
- Beschädigen heißt, dass am Körper der Urkunde eine Veränderung vorgenommen wird, die sie ihrem Wert als Beweismittel beeinträchtigt


