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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 6 von 22
Stellt das Kopieren von Urkunden eine Straftat nach § 268 StGB dar?
- Kopieren von Urkunden
§ 267 StGB (-), da Ausstellererkennbarkeit (-)
- h.M.: auch § 268 StGB (-)
- Arg.: fehlende Selbständigkeit (Abs.2)
- sonst Wertung, dass unbeglaubigte Kopie weniger schützenswert ist i.R.d. durch Einbeziehung in § 268 StGB umgangen
- a.A § 268 StGB (+)
- Arg.: Mensch setzt Kopiervorgang nur in Gang


