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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 19 von 22
Wie begründet der BGH die Möglichkeit einer sukzessiven Mittäterschaft und welches Argument spricht gegen diese Ansicht?
- BGH: möglich
dolus subsequens
- Arg.: es geht um endgültige RG - Beeinträchtigung
- con.: § 16 StGB sagt, Vorsatz muss bei Begehung der Tat vorliegen
- verlangt allerdings nicht unbedingt bei Anbeginn
- Einwilligung in den verbrecherischen Gesamtplan
- BGH LundL 2008, 31
keine generelle Abkehr von der sukz. Mittäterschaft, aber Einräumung, dass zumindest bei KV nach Beendigung keine Zurechnung mehr


