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Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte
Frage 2 von 22
T fälscht ein Testament, um einen größeren Geldbetrag zu erschleichen, was aber nicht klappt. Strafbarkeit hinsichtlich § 267 III Nr.2?
- vollendeter GrundTB versuchtes Regelbeispiel
- z.B.: A will mit falschem Schlüssel einbrechen, stellt fest, dass schon offen, nimmt Bild mit
- z.B.: T fälscht ein Testament um einen größeren Geldbetrag zu erschleichen, was aber nicht klappt (§ 267 III StGB Nr.2)
- str
- unmöglich, nur § 242 StGB
- Arg.: Wortlaut, § 22 StGB spricht von TB, Anwendung bei Strafzumessungsregeln würde ggn Analogieverbot sprechen
- h.Lit.: versuchtes Regelbeipiel (-), aber Indizwirkung kann trotzdem eintreten
- früher waren alle Regelbeispiele QualifikationsTB Gesetzgeber wollte mit Änderung nicht die Versuchsstrafbarkeit aufheben


