Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Strafrecht: Urkundsdelikte

Themengebiet: Urkundenfälschung, § 267

Frage 16 von 22

Definition Verfälschen § 267 StGB?

  • Verfälschen bedeutet die Abwandlung der Beweisrichtung durch Inhaltsänderung

Reihenfolge speichern