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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: Beweis

Frage 1 von 33

Wie kann / muss der Beklagte reagieren, wenn der Kläger ein Privatgutachten vorlegt?

Rechtsnatur: qualifizierter Parteivortrag, urkundlich belegt -> kein Sachverständigenbeweis
  • einfaches Bestreiten reicht nicht!
  • Widerspruch des Gegners möglich
    • dann darf Gericht nur verwerten, wenn
      1. eigenes Sachverständigengutachten eingeholt
      2. oder eigene Sachkunde
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