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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 20 von 33
Von mehreren Ansprüchen des Kl. geht einer durch. Ist aus Beklagtensicht ein Teilanerkenntnis sinnvoll?
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teilweise Begründetheit
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Teilanerkenntnis § 307 ZPO ?
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Kostenvorteil nur, wen § 93 ZPO greift
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T-Gebühr 1,2x in jedem Fall fällig
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anderfalls trotzdem: Prozessökonomie
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nurnoch streitiger Teil zu verhandeln
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daher idR besser: teilweise unstreitig stellen
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Arg.: Vergleichschancen offenhalten
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extrem examensrelevant!
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