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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 29 von 33
Zu welchem Zweck kann die Streitverkündigung sinnvoll sein? Was sind die wesentlichen Voraussetzungen und Argumente für ein solches Vorgehen?
wenn
mehrere Schuldner in Betracht kommen
- Arg.: sonst könnte Mandant theoretisch beide Prozesse verlieren
- Arg.: anders als beim gemeinsamen Verklagen so keine zusätzlichen Kosten, § 91 ZPO
= sog. Alternativverhältnis
zwecks
Interventionswirkung
neuen Prozess vermeiden
Verhjährungshemmung
als eigener Schriftsatz oder in der Klage selbst (bei Zeitnot)
- zusätzl. Kosten bei Verlust des ersten müssen als Verzugskosten im neuen Verfahren gg. Streitverkündeten geltend gemacht werden → daher den Verkündeten in Verzug setzen!!


