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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: §§ 7, 18 StVG, Verkehrsunfälle

Frage 16 von 33

Wonach muss der Klägeranwalt bei Verkehrsunfällen immer seinen Mandanten fragen, wenn seine Mithaftung (= Anspruchkürzung) in Betracht kommt?

  • Ansprüche des Geschädigten gegen eigene Kaskoversicherung: Quotenvorrecht, § 86 VVG

    • 1. Schritt

      • Kongruente Schäden (Kasko + Haftpflicht)

        • Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert

      • Nicht konkgruente Schäden (nur Haftpflicht)

    • 2. Schritt

      • Anteil Haftung nicht kongruente Schäden berechnen

      • Kongruente Schäden um Zahlung der Vollkasko kürzen

      • Begleichung durch gegnerische Haftpflicht bis zur Höhe der Haftungsquote aus der Gesamtsumme er kongruenten Schäden

    • Übergang auf Kasko § 86 I S.2 VVG

      • Vertraglicher Kaskoanspruch + Haftpflicht nach Quote minus kongruente Schäden

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