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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: Zweckmäßigkeits- erwägungen des Klägers

Frage 18 von 33

Welche Überlegung muss der Klägeranwalt bei der Klagenhäufung immer anstellen?

    • kumulativ

      • Sinn: Prozessökonomie

    • Haupt- und Hilfsantrag

    • welches Verhältnis der Anspr. ist sinnvoll?

      • eventuell

        • wenn nur ein Anspruch gegeben sein kann

        • auch hier schon Verjährungshemmung

          • spart Kosten, § 45 I S.2 GKG, weitere Anträge nur, wenn voriger (+)
          • Bsp.: Klage auf Herausgabe und NE → wenn Herausgabe schon scheitert, kann Streitwert für 2 gespart werden
      • kumulativ

        • wenn Ansprüche parallel

          • nur in der Vollstreckung eventuell
          • Sinn?
            • z.B.: entweder Sache oder Kaufpreis zurück
            • wenn Bedenken an Zahlungsfähigkeit
          • Antrag:
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