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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 19 von 33
Der Kläger schreibt dem Beklagten: Ich fordere Sie letztmalig auf, entweder den Kaufpreis zu zahlen, oder die Sache zurückzugeben. Der Beklagte erkennt nach der Zustellung sofort an. Treffen den Kläger die Kosten, § 93 ZPO?
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Ein vorprozessuales Aufforderungsschreiben hat keine Wirkung, wenn Alternativen genannt werden → es muss eindeutig formuliert sein


