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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: Kostenfalle, § 93

Frage 19 von 33

Der Kläger schreibt dem Beklagten: Ich fordere Sie letztmalig auf, entweder den Kaufpreis zu zahlen, oder die Sache zurückzugeben. Der Beklagte erkennt nach der Zustellung sofort an. Treffen den Kläger die Kosten, § 93 ZPO?

  • Ein vorprozessuales Aufforderungsschreiben hat keine Wirkung, wenn Alternativen genannt werden → es muss eindeutig formuliert sein
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