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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: § 805 ZPO - Klage auf vorzugsweise Befriedigung

Frage 11 von 33

An was muss der Anwalt bei § 805 immer denken?

  • einstweiliger Rechtsschutz: § 805 IV ZPO
    • Antrag auf Hinterlegung praktisch immer sinnvoll → § 805 ZPO verhindert den Gang der ZV nicht
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