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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 27 von 33
Welche Erwägungen müssen in der Zweckmäßigkeit kommen, wenn dem Mandanten Gestaltungsrechte zustehen?
- GestaltungsR. ausüben?
Anfechtung, Rücktritt, SE, Minderung, Kündigung
Genehmigung (§§ 985 / 989, 990, 283 oder § 816 I BGB) ?
Vrss. dafür (Fristen)
Beifügen der Originalvollmacht (§ 174 BGB)
HINSCHREIBEN!


