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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: praxisbezogene Fragen

Frage 7 von 33

Was ist zu tun: Gegner drückt einem kurz vor mündl. Verhandlung noch dicken Schriftsatz in die Hand

  • Gegner drückt einem kurz vor mündl. Verhandlung noch dicken Schriftsatz in die Hand
    1. auf Präklusion berufen, § 296 ZPO
    2. hilfsweise Schriftsatznachlass nach § 283 ZPO beantragen
    3. hilfsweise beantragen, abgel. Antrang in Protokoll aufzunehmen (§ 160 IV ZPO)
      • Arg.: Verfahrensfehler für Berufung
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