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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR

Themengebiet: Prozessführung insb. Beendigung

Frage 10 von 33

Was hat die übereinstimmende Erledigungserklärung für Kostenvorteile?

  • Kosten nach Billigkeit, § 161 II VwGO
    • unanfechtbar, § 158 II VwGO
    • Kostenreduzierung von 3,0 → 1,0, nach # 5111 Nr.4 Anlage GKG wenn Behörde erklärt, dass sie Gerichtskosten übernimmt
      • Ratio: dann muss Gericht selbst keine Billig- keitsentscheidung mehr nach § 161 II VwGO treffen
    • keine T-Gebühr für Anwälte, da idR keine müVH, § 101 III VwGO
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