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Karteikarten - Referendare: Anwaltsklausur ZivilR
Frage 2 von 33
Was ist aus Anwaltssicht im öRecht praktisch immer sinnvoll, da in der Klausur nur Rechtsfragen streitig sind?
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Entscheidung ohne mündl. Verhandlung, § 101 II VwGO
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wenn Mandant sagt, er hat einen weiten Weg oder keine Lust zu kommen
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wenn nur Rechtsfragen streitig (Regelfall) und daher Beweisaufnahme entbehrlich, § 96 I S.1 VwGO
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ggf, anregen
- + im praktischen Teil am Ende Einverständnis erklären
- + ggf. dem Mandanten die Entscheidungsform erklären
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