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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Richtersicht: Arrest / einstweilige Verfügung

Frage 5 von 67

Ist eine Entscheidung im Arrest / einstweiligen Verfügungsverfahren für vorläufig vollstreckbar zu erklären?

  • Beschluss muss nie für vorläufig vollstreckbar erklärt werden
    • Arg.: Natur des einstw. Rechtsschutzes
    • Ausnahme: bei Zurückweisung des Antrags per Urteil, vgl. § 708 BGB Rn.6
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