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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 5 von 67
Ist eine Entscheidung im Arrest / einstweiligen Verfügungsverfahren für vorläufig vollstreckbar zu erklären?
- Beschluss muss nie für vorläufig vollstreckbar erklärt werden
- Arg.: Natur des einstw. Rechtsschutzes
- Ausnahme: bei Zurückweisung des Antrags per Urteil, vgl. § 708 BGB Rn.6


