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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 50 von 67
Was gilt bei tatsächlichen Erklärungen der Parteien in der mdl. Verhandlung außerhalb einer Parteivernehmung?
1. In jedem Fall Sachvortrag
2. Anwalt macht sich im Zweifel den Vortrag seines nicht postulationsfähigen Mandanten zu eigen


