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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 47 von 67

Was gilt, wenn Parteivortrag im Widerspruch zum Inhalt einer beigefügten Privaturkunde steht?

Wenn die Partei keine Erklärung für Widerspruch gibt, kann Sachvortrag unsubstantiiert und damit unbeachtlich sein.
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