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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Beweis

Frage 7 von 67

Muss das Gericht offenkundige Tatsachen v.A.w. berücksichtigen?

  • Berücksichtigung vAw?
    • e.A: (+)
      • Arg: §§ 138 I ZPO , 139 Gericht soll nicht den tatsächlichen Gegebenheiten widersprechendes Urteil erlassen
    • : (-)
      • § 291 ZPO ist nur Ausnahme der Beweisbedürftigkeit von Tatschen nicht des Beibringungsgrundsatzes, die Parteien haben den Prozessstoff zu besorgen, §§ 138 III ZPO , 288
      • aber:
        • Hinweis nötig, dass und welche Tatsachen als offenkundig behandelt werden
        • Arg: Art. 103 I GG
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