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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Tatbestand, § 313 II

Frage 16 von 67

Wie ist wg. der Beiweisaufnahme in der Prozessgeschichte zu formulieren?

  • Beweiserhebung
    • wenn Beweisbeschluss in der Akte
      • Das G. hat B. erhoben gem. Bew.Besch. vom [DATUM]. Wg. des Ergebnisses der BewAufn. wird auf SitungsPr v. Bez. gen.
    • sonst
      • Das Gericht hat Beweis erhoben durch [.]. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschr. v. XY (Bl. 25 d.A.) Bezug genommen.
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