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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 33 von 67

Wann ist ein Vortrag unbeachtlich?

1. einfaches Bestreiten, obwohl ausnahmsweise qualifiziertes Bestreiten erforderlich ist,

2. Bestreiten mit Nichtwissen, obwohl die Voraussetzungen des § 138 IV nicht erfüllt sind,

3. Widersprüchliches Verhalten (Ausnahme: Haupt- und Hilfsvorbringen),

4. Verstoß gegen Wahrheitspflicht (§ 138 I),

5. Verspätetes Vorbringen (§§ 296 f.)
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