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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 33 von 67
Wann ist ein Vortrag unbeachtlich?
1. einfaches Bestreiten, obwohl ausnahmsweise qualifiziertes Bestreiten erforderlich ist,
2. Bestreiten mit Nichtwissen, obwohl die Voraussetzungen des § 138 IV nicht erfüllt sind,
3. Widersprüchliches Verhalten (Ausnahme: Haupt- und Hilfsvorbringen),
4. Verstoß gegen Wahrheitspflicht (§ 138 I),
5. Verspätetes Vorbringen (§§ 296 f.)


