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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Rechtschutz gegen einstweilige Verfügung

Frage 4 von 67

Wie lautet der Obersatz für den Widerspruch gegen eine bestehende einstweilige Verfügung?

  • Obersatz: Der Widerspruch hat Erfolg, wenn bei Ende der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch eine Voraussetzung für den Erlass der eV nicht vorliegt
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