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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 44 von 67
Wie sind Urkunden zu behandeln, die den Schriftsätzen beigefügt sind?
1. Beweismittel: Dann gehört Inhalt nicht zum Vortrag der Partei;
2. Teil des Vortrags: Gemäß § 137 III ZPO kann auf Urkunden Bezug genommen werden (auch stillschweigend).


