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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 47 von 48

Definiere Verkehrssicherungspflichten

Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Verweirklichung naheliegender Gefahren und den daraus folgenden Eintritt von SChäden anderer möglichst zu verhindern

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