Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 47 von 48
Definiere Verkehrssicherungspflichten
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Verweirklichung naheliegender Gefahren und den daraus folgenden Eintritt von SChäden anderer möglichst zu verhindern


