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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 48 von 48
Was ist der Unterschied zwischen Verjährung und Verwirkung?
- Verwirkung, wenn ein Recht längere Zeit nicht in Anspruch genommen wurde und besondere Umstände hinzutreten, die nach Treu und Glauben die Geltendmachung nicht mehr möglich erscheinen lassen;
Einwendung und wird von Amts wegen geprüft - Verjährung, wenn das Recht gesetzlich nicht mehr durchsetzbar ist;
Einrede


