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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 19 von 48
Ist ein "nicht rechtsfähiger Verein" prozess- und rechtsfähig?
- gem. § 50 Abs. 2 ZPO prozessfähig
- nach dem Wortlaut des § 53 BGB nicht rechtsfähig, aber nach der hM überholt, da auch eine GbR rechtsfähig ist
- Voraussetzungen: handlungsfähige Organisation und Identifizierbarkeit


