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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 33 von 48
Erkläre die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität des Deliktrechts.
- Rechtsgutverletzung
- Verletzungshandlung
- Kausalität zwischen RGV und VH
- haftungsbegründende Kausalität
- Äquivalenztheorie: kausal für den Erfolg
- Adäquanztheorie: Handlung geeignet unter gewöhnlichen Umständen den Erfolg herbeizuführen
- Schutzzweck der Norm
- Problem: Herausforderungsfälle - Rechtswidrigkeit der Handlung
- §§ 227, 228 BGB, §§ 32 ff. StGB - Verschulden
- Entstandener Schaden
- Kausalität zwischen RGV und Schaden
- haftungsausfüllende Kausalität


