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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 33 von 48

Erkläre die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität des Deliktrechts.

  • Rechtsgutverletzung
  • Verletzungshandlung
  • Kausalität zwischen RGV und VH
    - haftungsbegründende Kausalität
    - Äquivalenztheorie: kausal für den Erfolg
    - Adäquanztheorie: Handlung geeignet unter gewöhnlichen Umständen den Erfolg herbeizuführen
    - Schutzzweck der Norm
    - Problem: Herausforderungsfälle
  • Rechtswidrigkeit der Handlung
    - §§ 227, 228 BGB, §§ 32 ff. StGB
  • Verschulden
  • Entstandener Schaden
  • Kausalität zwischen RGV und Schaden
    - haftungsausfüllende Kausalität
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