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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 20 von 48
Was sind die Voraussetzungen für einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?
- Leistungsnähe = Der Dritte kommt mit der Leistung des Schuldners bestimmungsgemäß in Berührung
- Gläubigernähe = Gläubiger hat ein Interesse an der Einbeziehung
- Erkennbarkeit = 1) und 2) müssen bei Vertragsschluss objektiv erkennbar sein, um das haftungsrisiko zu überschauen
- Schutzbedürftigkeit = kein eigener Anspruch zur Schadensdeckung vorhanden


