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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 20 von 48

Was sind die Voraussetzungen für einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?

  1. Leistungsnähe = Der Dritte kommt mit der Leistung des Schuldners bestimmungsgemäß in Berührung
  2. Gläubigernähe = Gläubiger hat ein Interesse an der Einbeziehung
  3. Erkennbarkeit = 1) und 2) müssen bei Vertragsschluss objektiv erkennbar sein, um das haftungsrisiko zu überschauen
  4. Schutzbedürftigkeit = kein eigener Anspruch zur Schadensdeckung vorhanden
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