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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Privatrecht
Frage 31 von 48
Erkläre die Rückgriffskondiktion.
- Nichtleistungskondiktion, § 812 abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
- Ersatz nach der Leistung auf eine fremden Schuld
- aber subsidiät!
- wird auf eine andere Schuld mit Fremdgeschäftsführungswille gezahlt, dann GoA
- kommt bei Bürgschaft in Betracht, wenn Bürge ohne Grund an den Gläubiger zahlt. Dann kann der vermeintliche Schuldner an den Bürgen zahlen und von dem Gläubiger das Geld heraus verlangen


